Holzschutz nach DIN 68 800
Holzschutz beinhaltet sämtliche Maßnahmen, die eine Wertminderung oder Zerstörung von Holz und Holzkonstruktionen, durch Insekten und Pilze, verhindern sollen und damit eine lange Gebrauchsdauer sicherstellen. Bei einer anhaltenden Holzfeuchte von mehr als ca. 20% können sich Holz zerstörende Pilze entwickeln. Vorbeugende chemische Holzschutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung des Anwendungsbereichs, der bestehenden Gefährdungsklasse sowie des Einbringverfahren, und -menge auszuführen. Zur Bekämpfung eines vorhandenen Befalls durch holzzerstörende Pilze und Insekten sind spezielle bauliche, chemische und nichtchemische Maßnahmen erforderlich. Diese sind nach „eindeutiger Feststellung der Art der Schadorganismen und des Befallsumfangs“ auszuwählen. Eine Holzschutzmaßnahme sollte immer objektspezifisch geplant und nach dem Prinzip, so viel wie nötig - so wenig wie möglich, ausgeführt werden.
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